Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Makler muss zahlen (BADISCHE NEUSTE NACHRICHTEN)
„Frau Schneider“ wird zur Wohnungsbesichtigung eingeladen, „Frau Waseem“ nicht. Dabei steckt hinter den Anfragen dieselbe Interessentin. Der Makler schuldet ihr laut höchstem Zivilgericht 3.000 Euro. Wer schon mal auf Wohnungssuche gewesen sei,
