Bundesgerichtshof sieht in "Knockout 51" keine Terrorgruppe (MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK)
Die rechtsextreme Gruppe "Knockout 51" gilt laut BGH als kriminelle, aber nicht als terroristische Vereinigung. Das Urteil des OLG Jena wurde weitgehend bestätigt. Drei Mitglieder müssen jedoch ein neues Strafmaß erhalten, da ein Waffendelikt und
