Soldat blieb wochenlang unerlaubt der Truppe fern: Zehn Monate bedingte Haft in Salzburg
Wegen des Delikts der Desertion gemäß Paragraf 9 Militärstrafgesetz wurde am Mittwoch am Landesgericht Salzburg einem – inzwischen ehemaligen – Zeitsoldaten der Prozess gemacht. Der junge Mann, damals Gefreiter, war mehrere Monate unerlaubt einfach nicht mehr zum Dienst erschienen. Er wurde noch nicht rechtskräftig verurteilt.
