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Hochschulen: Streit um Hochschulgesetz: Schuss gegen Rüstungsforschung?

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Die Landesregierung legt ein neues Hochschulgesetz vor. Ein Passus im Entwurf sorgt für Aufregung.

Die geplante Aufnahme einer Friedensklausel in das Landeshochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern sorgt für Aufregung. Soll damit den Universitäten und Hochschulen nahegelegt werden, von Forschungsprojekten für Rüstungsunternehmen Abstand zu nehmen? Die CDU im Landtag befürchtet das.

Der Passus im Gesetzentwurf der rot-roten Regierung lautet: "Die Hochschulen orientieren sich in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Dienstleistung an dem Leitbild der Entwicklung einer friedlichen und nachhaltigen Welt. Sie reflektieren die Auswirkungen ihrer Forschungsarbeiten und deren Verbreitung mit einem tiefen Bewusstsein für ihre gesellschaftliche Verantwortung, insbesondere im Hinblick auf Anwendungen, die das friedvolle Miteinander beeinträchtigen könnten."

Die wissenschaftspolitische Sprecherin der oppositionellen CDU, Katy Hoffmeister, hält das für aus der Welt gefallen. Die Friedensklausel passt aus ihrer Sicht auch nicht zum sonstigen Handeln der Regierung.

Verteidigungsfähigkeit Deutschlands

"Während die Landesregierung vorgibt, sich über Rüstungsaufträge in Wolgast und Wismar sowie den militärischen Aufwuchs in Rostock zu freuen, wird den finanziell klammen Hochschulen nahegelegt, lieber auf Rüstungsforschung zu verzichten", so Hoffmeister. Dabei sei die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands von zentraler Bedeutung. "Dass die Landesregierung damit letztlich nichts zu tun haben will, ist bitter."

Ein Sprecher von Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD) erklärte, die Formulierung schließe militärische Forschung ausdrücklich nicht aus. Die militärische Nutzung von Forschungsergebnissen könne nicht per se einem Missbrauch gleichgesetzt werden, wenn es um die Verteidigung von Staatssouveränität und die Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehe.

Orientierung am Wissenschaftsrat

Das stehe so in der Begründung zum Gesetz, die Teil des Entwurfs der Landesregierung sei. Diese Begründungsformulierung orientiere sich an dem Papier des Wissenschaftsrats "Wissenschaft und Sicherheit in Zeiten weltpolitischer Umbrüche", das im vergangenen Jahr unter Beteiligung der Bundesregierung und allen Wissenschaftsministern der Länder beschlossen worden sei.

Der Gesetzentwurf soll dem Landtag in der kommenden Woche vorgelegt werden. Er sieht diverse Neuerungen für die Hochschullandschaft im Nordosten vor. So sollen die Fachhochschulen künftig das Promotionsrecht bekommen können, wenn sie forschungsstarke Fächer nachweisen. Die studentische Mitwirkung soll ausgebaut werden. Künftig muss es dem Gesetzentwurf zufolge überall einen studentischen Prorektor geben.