Bundesrat: BfArM soll Versender sperren können (Apotheke-Adhoc)
Derzeit dürfen Versender aus dem Ausland automatisch nach Deutschland versenden, wenn der Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz haben, auf der Länderliste des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) steht. Sie müssen nach § 73 Arzneimittelgesetz (AMG)
