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Unfall beim Wintersport: Kind stürzt aus Skilift - Prozess gestartet

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Nach dem Sturz eines Kindes aus einem Skilift steht ein Mitarbeiter der Herzogenhornbahn vor Gericht. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war das Unglück vermeidbar.

Nach dem Sturz eines Kindes aus einem Skilift in Todtnau (Landkreis Lörrach) hat der Beschuldigte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wirft dem Mitarbeiter der Herzogenhornbahn fahrlässige Körperverletzung vor, das Kind sei infolge seiner Unaufmerksamkeit zu Schaden gekommen. Der Sturz sei durch eine rechtzeitige Abschaltung des Lifts vermeidbar gewesen.

Der Beschuldigte selbst äußerte, im Einstiegsbereich sei für ihn nicht ersichtlich gewesen, dass das Kind es nicht richtig auf den Sitz geschafft habe. Neben dem Mädchen seien zwei Frauen auf denselben Sessel gestiegen. Er habe lediglich gesehen, dass eine der beiden die Hand bereits am Sicherheitsbügel hatte, der für die Fahrt heruntergezogen werden muss. Deshalb habe er keinen Anlass gesehen, den Lift anzuhalten.

Richterin: "Das halbe Kind guckt raus"

Richterin Ulrike Götz sagte, dass die Bilder der Überwachungsanlage zeigten, dass der betroffene Sessel im Sichtfeld des Beschuldigten gewesen sei. Dass die damals Achtjährige nicht richtig auf dem Lift zu sitzen kam, sei daher ebenfalls sichtbar gewesen: "Das halbe Kind guckt raus." Ob im Laufe des Tages mit einem Urteil zu rechnen ist, blieb zunächst unklar.

Eine der beiden Frauen auf dem Sessel hatte demnach noch vergeblich versucht, das Mädchen hochzuziehen. Es stürzte schließlich rund sechs Meter in die Tiefe. Den Eltern zufolge wurde das Kind wegen Prellungen drei Tage im Krankenhaus behandelt.