Bedingte Haftstrafen für Störungsversuche bei Identitären-Kundgebung
Drei, vier und acht Monate für versuchte Störung einer Versammlung bzw. Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Drei, vier und acht Monate für versuchte Störung einer Versammlung bzw. Widerstand gegen die Staatsgewalt.