53 km/h zu schnell: Warum Raser nicht zahlen muss
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Dieses Urteil mitten im Sommer-Reiseverkehr könnte noch für Wirbel sorgen: Denn der Verwaltungsgerichtshof hat einem Autofahrer recht gegeben, der auf der Südautobahn zu schnell unterwegs gewesen war, aber etwas nachweisen konnte, was auch auf vielen anderen Streckenabschnitten der Fall ist.