Mehrkosten: Kasse zahlt nur bei Rabattvertrag (Apotheke-Adhoc)
Muss im Falle eines Lieferengpasses von der Abgaberangfolge abgewichen und höherpreisig – über dem Festbetrag – versorgt werden, zahlen in der Regel die Patient:innen die Differenz aus eigener Tasche. Das gilt auch dann, wenn eine
