Mutterschutz ab 1. Juni auch nach Fehlgeburten möglich (Spiegel)
Wer ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, hat ab sofort Anspruch auf Mutterschutz . Bei der neuen Regelung sind die Zeiten gestaffelt: Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist.
