Wo Gestaltungsfreiheit endet: Was Mieter rund um ihren Balkon oder Garten dürfen
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Gehört zu einer Mietwohnung ein Balkon oder Gartenanteil, dürfen Mieterinnen und Mieter diesen natürlich nutzen. Was sie dort aufstellen, pflanzen oder wie sie beschatten, unterliegt aber Grenzen.