Unzulässig: Gericht weist Klage von Neonazi Tommy Frenck ab
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Der Südthüringer Neonazi Tommy Frenck ist mit einer Klage gegen das Land Thüringen gescheitert. Er hatte sich gegen die Auflösung eines Konzerts gewehrt. Laut Verwaltungsgericht Meiningen war die Klage unzulässig.