Urteil: Polizeianwärter muss trotz Schlaganfalls in Ausbildung eingestellt werden
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Ein Polizeianwärter erleidet in seiner Ausbildung einen Schlaganfall. Trotz voller Dienstfähigkeit will das Bundesland ihn nicht einstellen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilt, der Mann müsse eingestellt werden.