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Ist das Kunst?: BGH entscheidet zu Urheberrecht für Birkenstock-Sandalen

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Wie man auch zur Birkenstock-Sandale steht - das Design kennt wohl jeder. Aber sind die Schuhe Kunstwerke und dadurch urheberrechtlich geschützt? Der BGH hat das unter die Lupe genommen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Donnerstag (8.45 Uhr) dazu entscheiden, ob es sich bei Birkenstock-Sandalen um urheberrechtlich geschützte Kunstwerke handelt. Der Schuhhersteller mit Hauptsitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz hatte gegen drei Unternehmen geklagt, die ähnliche Sandalenmodelle verkauften wie die eigenen. Birkenstock sieht darin eine Verletzung des Urheberrechts. (Az. I ZR 16/24 u.a.)

Das Urheberrecht verleiht dem sogenannten Schöpfer eines Werkes zunächst die exklusiven Nutzungsrechte an diesem Objekt. Dritte dürfen es also nicht ohne Erlaubnis wiedergeben oder vervielfältigen. Der Schutz bleibt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Geschützt sind dabei etwa Schriftwerke, Filme, Computer-Programme oder Kunstwerke.

Birkenstock ist überzeugt, dass seine Sandalenmodelle Werke der angewandten Kunst und als solche urheberrechtlich geschützt sind. Das Oberlandesgericht Köln sah das zuletzt anders. Die Sandalen erfüllten nicht die Anforderungen an ein Werk, so das Gericht. Es sei keine künstlerische Leistung feststellbar.