Wizz Air muss Konsumenten entschädigen
Die ungarische Fluglinie Wizz Air muss ihre Geschäftsbedingungen überarbeiten und Konsumenten zu Unrecht abverlangte Gebühren zurückbezahlen, wie die Arbeiterkammer (AK) am Montag bekanntgab. So sind etwa die 40 Euro Check-in-Gebühr unzulässig. Bei insgesamt 81 von 88 Klauseln in den Beförderungsbedingungen, die die AK beanstandet hatte, gab der Oberste Gerichtshof (OGH) den Arbeitnehmervertretern recht.