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Klinik muss Sperma von  totem Ehemann herausgeben

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Eine Klinik muss einer Frau nach einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt in einem Eilverfahren das eingefrorene Sperma ihres gestorbenen Mannes für eine künstliche Befruchtung herausgeben. Die Klinik hatte dies abgelehnt, weil ein Vertrag mit dem Ehemann zu Lebzeiten eine Vernichtung des Spermas nach seinem Tod vorsah, wie das Gericht mitteilte.