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Bundestagswahl: In Einzelfällen doppelte Briefwahlunterlagen verschickt

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In Rheinland-Pfalz werden Fälle bekannt, in denen Wähler Briefwahlunterlagen doppelt bekommen haben. Bisher sind fünf Kommunen betroffen.

Aufgrund eines technischen Problems haben einige Wähler in Rheinland-Pfalz zur Bundestagswahl am 23. Februar doppelte Briefwahlunterlagen bekommen. Bisher seien aus fünf Kommunen "jeweils wenige Fälle" bekannt, teilte die Landeswahlleitung der Deutschen Presse-Agentur mit.

Nach dem Bekanntwerden des ersten Falls habe die Landeswahlleitung aus Vorsicht alle Verwaltungen angeschrieben und auf das Risiko hingewiesen. Aufgefallen sei das Problem, weil sich Wahlberechtigte mit doppelten Unterlagen gemeldet hätten, hieß es.

Beispielsweise in Trier: Der Stadtverwaltung seien bisher drei Fälle bekannt, in denen Wählern zweimal Wahlschein und Stimmzettel zugeschickt worden seien, teilte die Stadt mit. Wer doppelte Briefwahlunterlagen erhalten habe, solle sich bei der Stadt melden.

Keine doppelte Stimmabgabe möglich

Zweimal abstimmen könne man mit doppelten Unterlagen aber nicht, sagte ein Sprecher der Stadt. Jeder Wahlschein habe eine individuelle Nummer – die zweifach versandten Wahlscheine trügen jeweils die gleiche Nummer.

Vor der Auszählung der Stimmen würden die Wahlscheine auf Zulässigkeit geprüft. Die individuelle Nummer werde dabei abgehakt. Erst dann gehe der Stimmzettelumschlag zur Auszählung.

Aus Versehen doppelt gedruckt

Zur Ursache des Fehlers teilte die Landeswahlleitung mit: "Beim Auslösen des Drucks wurden die Unterlagen vereinzelt versehentlich doppelt gedruckt." Betroffene Wahlberechtigte sollten sich bei ihrer Kommune melden, damit diese die doppelt ausgestellten Unterlagen für ungültig erklären und neue Unterlagen rechtzeitig ausstellen könne, hieß es.

Nach Angaben des Sprechers der Stadt Trier hatte der Landeswahlleiter mitgeteilt, es habe beim Dienstleister des Landes ein Problem gegeben.