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Neue Ermittlungen gegen Skandal-Regisseur Manker

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„Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Paulus Manker wegen § 133 Abs. 1 und 2 zweiter Fall, 156 Abs. 1 und 2, 161 Abs. 1 StGB“ – eine knappe Zusammenfassung, die für Skandal-Regisseur Paulus Manker im Ernstfall sogar eine Haftstrafe bedeuten könnte. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt jetzt wegen Betrugs und Veruntreuung ...