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Wohnungspolitik: Verband sieht Milieuschutz-Regeln als "Investitionsbremse"

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Milieuschutzgebiete sollen helfen, Bewohner vor allzu hohen Mieten und Verdrängung zu bewahren. Für die Wohnungswirtschaft geht aber so manche Vorgabe nach hinten los.

Die Berliner Wohnungswirtschaft sieht in den Einschränkungen für Vermieter in sogenannten Milieuschutzgebieten zunehmend ein Investitionshindernis. Nötige Wohnungsmodernisierungen oder energetische Maßnahmen würden von den zuständigen Behörden in den Bezirken oftmals nicht oder teils erst nach sehr langen Verfahren genehmigt, sagte die Vorständin des BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, Maren Kern, der Deutschen Presse-Agentur. 

"Der Milieuschutz dient dem Schutz der Mieterschaft vor Verdrängung und soll Luxussanierungen verhindern, das ist richtiger und wichtiger Ansatz", sagte Kern. "Aber Modernisierungen sollten nicht immer als Synonym für goldene Wasserhähne gesehen werden." Modernisierungen seien nötig, um die Gebäude zu erhalten, gesetzliche Vorgaben etwa zum Klimaschutz zu erfüllen und für zeitgemäße Wohnbedingungen oder generationengerechtes Wohnen zu sorgen. 

Fahrstuhl oder Wasseraufbereitung als Luxus 

"Unsere Unternehmen haben da aber wirklich ein Riesen-Problem", schilderte Kern. So würden etwa der Einbau eines Fahrstuhls, der Anbau eines Balkons, der wirklich von Mieterinnen und Mietern gewünscht werde, oder leichte Veränderungen am Grundriss einer Wohnung nicht genehmigt. Als weitere Beispiele nannte sie ein wandhängendes WC im Bad oder beheizbare Handtuchhalter. "Das wird alles als eine Luxusmodernisierung angesehen." 

Selbst energetische Maßnahmen wie Wärmedämmung, die notwendig und sinnvoll sein, würden nicht gestattet. "Noch nicht einmal dann, wenn die Wohnungsunternehmen nachweisen, dass sie bei diesen Punkten auf eine Mieterhöhung verzichten", beklagte Kern. Auch Projekte zur Nutzung von Abwasser für die Toilettenspülung, die der Einsparung wertvoller Ressourcen dienten, würden abgelehnt. 

Verband fordert Überprüfung der Vorgaben 

"Wir haben da wirklich eine extreme Investitionsbremse", fügte sie hinzu. "Das trifft gerade Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften, die für ihre niedrigen Mieten und für ihre wirklich sehr soziale Herangehensweise bekannt sind." 

Kern verwies darauf, dass der Senat im Vorjahr eine aus ihrer Sicht sehr restriktive Verordnung mit einheitlichen Kriterien für den Umgang mit Investitionsmaßnahmen in Milieuschutzgebieten beschlossen habe. "Wir sind im Gespräch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, weil wir glauben, dass das unbedingt noch mal auf den Prüfstand gestellt werden muss."

Über 80 Milieuschutzgebiete

In Berlin gibt es laut BBU und Mieterverein 81 Milieuschutzgebiete, die offiziell soziale Erhaltungsgebiete heißen. Dort lebt etwa ein Drittel der Bevölkerung in rund 680.000 Wohnungen. Ziel ist, die Sozialstruktur zu erhalten, Mieter vor starken Mietsprüngen und Verdrängung zu schützen. 

Zahlreiche bauliche Maßnahmen zur Sanierung, deren Kosten auf die Miete umgelegt werden können, sind dort in der Regel verboten. Das betrifft auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Bei Wohnungsverkäufen haben die Bezirke ein Vorkaufsrecht. Bei allen genannten Punkten gelten Ausnahmetatbestände.