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Blitzauslieferung von Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig

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Maja T. soll Rechtsextremisten in Budapest angegriffen haben und wurde nach Ungarn ausgeliefert - rechtswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht. Ob die non-binäre Person nach Deutschland zurückgeholt werden kann, ist offen. Von E. Hyseni.[mehr]