Blitzauslieferung von Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig
Maja T. soll Rechtsextremisten in Budapest angegriffen haben und wurde nach Ungarn ausgeliefert - rechtswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht. Ob die non-binäre Person nach Deutschland zurückgeholt werden kann, ist offen. Von E. Hyseni.[mehr]