Auslieferung von Linksextremist an Ungarn war unzulässig
0
Die Auslieferung eines mutmaßlichen Linksextremisten im Juni 2024 nach Ungarn ist unzulässig gewesen, so das Bundesverfassungsgericht. Maja T. war trotz eines einstweiligen Auslieferungsverbots an ungarische Behörden übergeben worden.