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Auslieferung von Linksextremist an Ungarn war unzulässig

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Die Auslieferung eines mutmaßlichen Linksextremisten im Juni 2024 nach Ungarn ist unzulässig gewesen, so das Bundesverfassungsgericht. Maja T. war trotz eines einstweiligen Auslieferungsverbots an ungarische Behörden übergeben worden.