BGH erklärt Verwahrentgelt und Negativzins für teils unzulässig (Tagesschau)
Sogenannte Negativzinsen auf Bankguthaben sind zumindest bei Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kunden dürfen auf Rückzahlung hoffen. Etliche Banken und Sparkassen berechneten ihren Kunden vor einigen