Abschiebeschreiben erst spät verschickt: Überlastung im Bamf verhinderte offenbar Rückführung des Aschaffenburg-Attentäters
Bis zum 3. August hätte der Täter von Aschaffenburg abgeschoben werden müssen. Ein entsprechendes Schreiben des Bamf an die zuständige Ausländerbehörde ging wohl erst kurz vorher ein.