Belarussische Bürger erhalten das Recht, an Wahlen in Russland teilzunehmen
Der Protokollentwurf sieht vor, dass belarussische und russische Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz auf dem Territorium des jeweils anderen Staates haben, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit an den Kommunalwahlen teilnehmen, d.h. in die lokalen Selbstverwaltungsorgane wählen und gewählt werden können.