ru24.pro
World News in German
Январь
2025
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
31

Bundestagswahl 2025: Wozu brauche ich die Wahlbenachrichtigung?

0
Stern 

Für die Bundestagswahl am 23. Februar werden derzeit die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wozu die gut sind, wozu nicht und was schon schief ging – ein Überblick.

Bei vielen Bürgern steckten sie vermutlich schon in den Briefkästen: die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und am Wahltag volljährig ist, der bekommt diesen Brief.

Um die Wahlbenachrichtigung zu erhalten, muss man – eigentlich – nichts tun: Sie wird automatisch verschickt. Wann das genau passiert, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. 

Wer allerdings bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte unbedingt in der Gemeinde des jeweiligen Hauptwohnsitzes nachfragen. Denn dann kann es sein, dass man nicht im Wählerverzeichnis steht ist. Um wählen zu dürfen, muss man aber dort eingetragen sein.Freibier bei Briefwahl in Duisburg 8:18

Die Wahlbenachrichtigung besagt also, dass man wählen darf – und außerdem steht darin noch eine weitere wichtige Information: in welchem Wahllokal man wählen soll und wie dessen Adresse lautet. Häufig sind das Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen.

Übrigens befindet sich an der Wahlbenachrichtigung eine abtrennbare Karte, die man am 23. Februar mit ins Wahllokal mitnehmen kann, aber nicht muss. Es genügt, wenn man einen Personalausweis oder einen Reisepass dabeihat, um sich im Wahllokal auszuweisen.

Bundestagswahl 2025: Wer im Wählerverzeichnis steht, bekommt die Benachrichtigung

Und wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder will, kann mit der Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahl beantragen (hier erfahren Sie mehr dazu).

Bei den aktuellen Vorbereitungen zur Bundestagswahl sind übrigens schon Fehler passiert: So druckte Gersheim im Saarland ein falsches Datum auf die Benachrichtigungen. Dort wurde der Wahltag auf den 23. März datiert – was natürlich nicht stimmt. Leider sei es beim Druck "zu einem unglücklichen Fehler gekommen. Als Wahldatum ist der 23.3. statt der 23.2. vermerkt", teilte die Kommune im Saarpfalz-Kreis an der deutsch-französischen Grenze auf Facebook mit. Praktische Auswirkungen habe das nicht, hieß es weiter. Dennoch würden neue Briefe mit dem korrekten Datum verschickt.

In Magdeburg gab es Buchstabendreher bei Anschriften von Wahlberechtigten als auch von Wahllokalen. Auch hier sollten neue Benachrichtigungen verschickt werden.

Quelle: Bundeswahlleiterin / mit Material von DPA und AFP