Hoch: Medizinal-Cannabis soll wieder BtM werden (Apotheke-Adhoc)
Medizinal-Cannabis unterliegt zwar noch der Rezeptpflicht, gilt aber nicht mehr als Betäubungsmittel. Seit der Gesetzesänderung im Frühjahr letzten Jahres kann Cannabis mit geringerem bürokratischem Aufwand verordnet werden. Eine Gefahr. Clemens