Vier Wochen vor Bundestagswahl: Landeswahlausschüsse lassen Listen überwiegend zu
Einen Monat vor der Bundestagswahl haben die Landeswahlausschüsse in den Bundesländern die von den Parteien eingereichten Landeslisten geprüft. Die meisten Listen wurden ohne Beanstandungen zugelassen, etwa von CDU, SPD, FDP, AfD, Linkspartei und BSW, wie die Wahlausschüsse am Freitag mitteilten.
In einigen Fällen wurden die Listen allerdings zurückgewiesen, weil beispielsweise die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nicht vorlag. Je nach Land sind bis zu 2000 Unterschriften nötig. Dies betraf beispielsweise die Piraten, die Werteunion oder die Partei Die Basis. In Einzelfällen wurden Kandidaten gestrichen, weil die gesetzlich geforderten Unterlagen fehlten.
Die Sitzungen fanden öffentlich statt. Gegen die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse können Beschwerden beim Bundeswahlausschuss eingelegt werden, der dann darüber spätestens am 30. Januar befindet.
Über die Landeslisten können die Wahlberechtigten am 23. Februar mit ihrer Zweitstimme abstimmen. Für Schlagzeilen sorgte im Vorfeld eine Beschwerde über die Aufstellung der Landeslisten der FDP in 14 der 16 Bundesländer.
Berichten zufolge ging es dabei um den Vorwurf des Vorstoßes gegen den Grundsatz geheimer Wahlen bei den Aufstellungsverfahren in den jeweiligen Landesverbänden. Niedersachsen und Berlin waren von der Beschwerde demnach ausgenommen.
Die Wahlausschüsse fanden bei der Prüfung von Hinweisen auf mögliche Verstöße der FDP bei der Aufstellung der Landeslisten allerdings keinen Verstoß gegen das Wahlrecht.
Während die Zulassung der Landeslisten der Parteien in den Händen der Landeswahlausschüsse liegt, befinden die Kreiswahlausschüsse über die Wahlkreisbewerber, also die Direktkandidaten.