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Neue Regeln für den Fahrradtransport: Italien schafft Warntafelpflicht ab

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Mit einem neuen Dekret schafft Italien die Warntafelpflicht für Fahrzeuge ab, die einen Fahrradträger auf der Anhängerkupplung transportieren. Was das genau heißt, erfahrt ihr hier!

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Mit einem am 21. Januar 2025 veröffentlichten Dekret des italienischen Verkehrsministeriums entfällt die Pflicht, die bisher vorgeschriebene reflektierende Warntafeln oder auch Wiederholungsschilder (ein drittes Nummernschild) für Fahrradträger zu verwenden, die auf Anhängerkupplungen montiert werden. Während die reflektierende Warntafel völlig wegfällt, reicht es beim Nummernschild stattdessen aus, das originale Kennzeichen des Fahrzeugs sichtbar am Träger anzubringen.

Das heißt in aller Kürze:

  • Keine zusätzlichen Schilder oder Warntafeln mehr: Fahrradträger auf Anhängerkupplungen benötigen keine reflektierenden Markierungen oder Schilder mehr.
  • Einfachere Nutzung: Das Kennzeichen des Fahrzeugs kann direkt am Träger angebracht werden.
  • Sicherheitsanforderungen bleiben: Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen des Trägers müssen weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Italien ohne Warntafelpflicht – Für wen gilt die Regelung?

Das neue Dekret gilt für Fahrzeuge der Kategorien M1 (Personenkraftwagen, SUVs, Wohnmobile) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und betrifft Trägersysteme, die auf der Anhängerkupplung montiert werden. Da das Dekret explizit auf die Nutzung von Anhängerkupplungen eingeht, dürften Träger, die an der Hecktür oder Kofferraumklappe befestigt werden, von der neuen Regelung ausgenommen sein.

Sicherheitsanforderungen bleiben bestehen

Auch wenn die Vorschriften in Italien bezüglich der Warntafelpflicht gelockert wurden, müssen bestimmte Sicherheitsanforderungen weiterhin erfüllt werden:

  • Beleuchtung: Die Licht- und Signaleinrichtungen des Fahrzeugs müssen durch den Träger korrekt repliziert werden.
  • Breite und Überstand: Der Träger darf nicht mehr als 30 cm pro Seite über die Fahrzeugbreite hinausragen. Überstehende Ladung muss entsprechend gekennzeichnet werden.
  • Kennzeichenmontage: Das originale Fahrzeugkennzeichen muss gut sichtbar am Träger angebracht werden.

Für viele Reisende, die durch Italien unterwegs waren, wurde die Warntafel schnell zum Stolperstein: Wer keine dabei hatte, riskierte hohe Bußgelder. Mit dem neuen Dekret wird diese Verpflichtung nun gestrichen – die Regelung ist zum 01. Januar 2025 in Kraft getreten.

Das Dekret im Original

Das Dekret wurde bei der Gazette Ufficiale veröffentlicht – hier ist es zu finden.

Was sagt ihr zur neuen Regelungen für Fahrradträger aus Italien?

Infos: Gazetta Ufficiale