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Bundestagswahl 2025: Wie eine Briefwahl funktioniert und welche Fristen es einzuhalten gilt

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Wer per Briefwahl bei der Bundestagswahl abstimmen möchte, kann das natürlich auch wieder tun. Nur ist der Zeitplan enger als sonst. Das liegt an der vorgezogenen Wahl.

Die Vorbereitungen zur Bundestagswahl am 23. Februar laufen – und dazu gehört auch die Briefwahl. Denn wer am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann auch auf dem Postweg über die Zusammensetzung des neuen Bundestages abstimmen.

Seit der Wiedervereinigung ist der Anteil der Menschen, die per Briefwahl abstimmen, stetig angestiegen. Gaben 1990 nur 9,4 Prozent der Wähler auf diesem Wege ihre Stimme ab, waren es 2017 bereits 28,6 Prozent. Im Corona-Jahr 2021 stieg die Zahl dann sprunghaft auf 47,3 Prozent. 

So hoch wie vor knapp vier Jahren wird der Anteil der Briefwähler bei der kommenden Bundestagswahl wohl aber nicht ausfallen, so Schätzungen. Das liegt zum einen daran, dass keine Pandemie mehr grassiert. Und zum anderen möglicherweise auch daran, dass die Zeit, die man für die Beantragung der Briefwahl hat, etwas knapper ist als sonst. Stichwort: vorgezogene Bundestagswahl. STERN PAID 04_25 AfD Pforzheim

Briefwahl lässt sich per QR-Code beantragen

Die Wahlunterlagen inklusive Stimmzettel werden per Post an die Haushalte in Deutschland zugestellt. Einen Briefwahl-Antrag kann man damit bei den meisten Kommunen auch online über einen QR-Code stellen. Laut der Bundeswahlleitung in Wiesbaden erhalten alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten spätestens bis zum 2. Februar 2025 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung.

Im Wählerverzeichnis registriert sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am 12. Januar und damit am 42. Tag vor der Wahl bei ihrer Kommune mit Hauptwohnung gemeldet waren. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in der Bundesrepublik gemeldet sind, aber wählen wollen, müssen übrigens schriftlich ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde beantragen. 

Die Wahlbenachrichtigungen geben auch das jeweilige Wahllokal für Wählerinnen und Wähler am 23. Februar an. Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte für eine Nachprüfung unverzüglich beim Wahlamt am Ort seiner Hauptwohnung nachfragen.

Achtung: Briefwahlunterlagen müssen pünktlich vor Ort sein

Damit eine Briefwahl gültig ist, muss der Wahlbrief spätestens bis zum Abstimmungstag am 23. Februar um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen. Die Deutsche Post hat zugesichert, dass Wahlbriefe, die bis zum 20. Februar 2025 vor der letzten Leerung des Briefkastens eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die zuständige Wahlstelle erreichen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben.