Wahl des Nachführungsgeometers (toggenburg24)
Gemäss Verordnung über die amtliche Vermessung vom 4. Mai 2019 (sGS 760.12, Art. 52) sind alle bestehenden Nachführungsverträge innert sechs Jahren nach Vollzugsbeginn dieses Erlasses an das neue Recht anzupassen. Gemäss Art. 8 der VermV kann die