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Bundestagswahl: Diese Parteien dürfen teilnehmen – und diese nicht

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Die Bundeswahlleiterin hat verkündet, welche Parteien bei der kommenden Wahl teilnehmen können. Allerdings kann die Entscheidung noch angefochten werden. An der Bundestagswahl am 23. Februar können 41 Parteien teilnehmen. Der zuständige Bundeswahlausschuss entschied in seiner zweitägigen Sitzung, die sieben bereits 2021 in den Bundestag gewählten Parteien zuzulassen: SPD, CDU , CSU , Grüne, FDP , AfD und die Linke – außerdem den wegen einer Sonderregelung aktuell mit einem Abgeordneten vertretenen Südschleswigschen Wählerverband (SSW). Dazu kamen die in mindestens einem Landtag vertretenen Parteien Bündnis Deutschland, BSW und Freie Wähler. Das BSW ist nach der Abspaltung von der Linken auch im Bundestag vertreten. Vervollständigt wird die Liste von den 31 kleineren Vereinigungen, die der Bundeswahlausschuss offiziell als Parteien anerkannt hat – Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl. Zugelassen wurde erneut auch der SSW, der die dänische Minderheit vertritt und als Partei nationaler Minderheiten anerkannt wurde. Für ihn gilt damit die Fünfprozentklausel nicht. Auch muss er keine Unterstützer-Unterschriften vorlegen wie die anderen kleinen Parteien. Konkret können die Wähler für folgende Parteien ihre Stimme abgeben: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Bündnis 90 / Die Grünen Freie Demokratische Partei (FDP) Alternative für Deutschland (AfD) Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) Die Linke Bündnis Deutschland Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) Freie Wähler Bayernpartei (BP) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Bürgerrechtsbewegung Solidarität Gartenpartei Partei der Humanisten (PdH) Basisdemokratische Partei Deutschlands (die Basis) Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer Menschliche Welt Bündnis C – Christen für Deutschland Unabhängige für bürgernahe Demokratie Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei) Freie Sachsen Tierschutzpartei Volksabstimmung: Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung Cannabis Social Club (CSC) MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Südschleswigscher Wählerverband (SSW) Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen (LD) Die Liebe: Die Liebe Europäische Partei Volt Deutschland Werteunion Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (DAVA) Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP) Partei für Verjüngungsforschung Partei des Fortschritts (PdF) Die Sonstigen Dr. Ansay Partei (DrA) Die neue Mitte V-Partei³: Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer Piratenpartei Deutschland Insgesamt hatten 56 Gruppierungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie in knapp sechs Wochen zur Bundestagswahl antreten wollen. 15 von ihnen, darunter etwa die Partei für Motorsport oder die rechtsextreme Identitäre Bewegung, scheiterten zunächst. Beide Vereinigungen – wie viele der nicht zugelassenen – haben nach Ansicht des Bundeswahlausschusses nicht alle Formalitäten eingehalten. Ihnen fehlten demnach etwa Unterschriften oder sie bekundeten ihr Interesse nur per Mail und nicht schriftlich. Andere Vereinigungen, etwa die Döner Partei, haben nicht genug Mitglieder oder sind in der Öffentlichkeit nicht bekannt genug. Alle zunächst abgewiesenen Parteien haben die Möglichkeit, dagegen bis Samstag (18. Januar) beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde einzureichen. Insgesamt wurden folgende Parteien nicht zugelassen: Partei für Motorsport (PfM) BündnisGRAL - Ganzheitliches Recht Auf Leben Identitäre Bewegung e.V. (IBD) Partei der Rentner Landesverband Berlin Anarchische Pogo-Partei Deutschlands Anarchie-Partei Anarcho-Partei interNationalSozialistische Deutsche ArbeiterPartei (iNSDAP) Ultranation Vereinigte Direktkandidaten Partei der Rentner (PDR) Bundeszentralrat der Schwarzen in Deutschland (ZRSD) Die Guten (DG) Bündnis Deutschland Partei Orange Deutschland 2040 Volksstimmen-Partei-Deutschland (VPD) Initiative für Demokratie und Aufklärung (IDA) Thüringer Heimatpartei (THP) AL Bund Köln Unity Party of Germany Brücke Partei (SAI4Paris) Döner Partei Wachstumswandel Der Bundeswahlausschuss prüfte nur, ob die Bewerber für die Wahl die vorgeschriebenen Formalien einhalten. Eine inhaltliche Bewertung, insbesondere der Programmatik der Parteien, durfte er nicht vornehmen.