Thüringens Verfassungsschutzchef findet Neutralitätspflicht bei AfD „höchst bedauerlich“
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Der Verfassungsschutz hat unter anderem den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit zu informieren. Nach Meinung des Chefs der thüringischen Behörde kommt das Bundesamt dieser Verpflichtung nicht nach.
