Eiswein: Fehlende Trauben - Saison ohne Eiswein
Die Chancen auf Eiswein stehen in Sachsen in dieser Saison schlecht. Doch diesmal liegt es nicht am fehlenden Frost.
In Sachsen stehen die Aussichten auf Eiswein in dieser Saison schlecht. Doch anders als in anderen Jahren liegt das nicht am fehlenden Frost, sondern an der dürftigen Ernte: Die großen Weingüter haben schlicht keine Trauben für die Spezialität stehen lassen, wie eine Anfrage bei verschiedenen Betrieben ergab. Frost im Frühjahr hatte die Erträge 2024 heftig geschmälert.
"Es ist in der Tat so, dass wir nur 25 Prozent eines normalen Weinjahres ernten konnten", sagte Martin Junge, Sprecher des Staatsweingutes Schloss Wackerbarth. "Unser Fokus lag ausschließlich auf den Qualitätsweinen - wir haben versucht, jede Traube in den Keller zu bekommen." Es seien daher keine Trauben für den Eiswein an den Rebstöcken gelassen worden.
Risiko diesmal zu hoch
Ähnlich sieht es auch bei Sachsens größtem Privatweingut Schloss Proschwitz aus. "Bei den geringen Erntemengen, die zu erwarten waren, sind keine Trauben stehen gelassen worden", berichtete eine Mitarbeiterin. 2022 waren zuletzt auf dem historischen Terrassenweinberg in Seusslitz bei Meißen gefrorene Trauben für Eiswein geerntet worden.
Auch beim größten Weinerzeuger Sachsens, der Winzergenossenschaft Meißen, berichtet ein Sprecher, dass keine Trauben zurückgehalten wurden. Die Erträge im Herbst seien so gering gewesen, dass das Risiko, auf Eiswein zu setzen, nicht darstellbar gewesen wäre.
Seltene Rarität für Weinliebhaber
Eiswein gilt bei Weinkennern als Rarität. Für seine Herstellung ist Kälte von mindestens minus sieben Grad die Grundvoraussetzung. Die gefrorenen Trauben werden geborgen und umgehend ausgepresst. Das Ergebnis ist ein hochwertiger, edelsüßer Wein.
Eisweine haben in der Regel hohe Restzuckergehalte von deutlich mehr als 100 Gramm pro Liter. Anders als südländische Süßweine haben sie aber vergleichsweise wenig Alkohol, oft um sieben Volumenprozent.
Eine Eisweinlese muss bis zu 28. Februar des jeweiligen Erntejahres erfolgen. Danach dürfen laut Weingesetz keine Trauben mehr für die Eisweinproduktion verwendet werden, auch wenn die Temperaturen noch passen würden.