Skynopoly: Wie Sie mit Paketlieferungen Geld verdienen
Pakete liefern lassen und dabei Geld verdienen? Für Grundstückseigentümer könnte das in einigen Jahren Realität werden. Wir zeigen, wie. Es klingt noch nach ferner Zukunft, doch in einigen Regionen Deutschlands sind sie bereits im Einsatz: Drohnen, die Pakete liefern. Zumindest testweise bringen sie schon jetzt Bestellungen durch die Luft von A nach B, etwa im nordrhein-westfälischen Lüdenscheid oder in Brandenburg. Was viele Grundstückseigentümer dabei nicht wissen: Sie können sich mit Paketlieferungen per Drohne etwas dazuverdienen. Denn: Die Überflugrechte lassen sich zu Geld machen. Conrad Dreier, Anwalt, Notar und Gründer der Plattform Skynopoly, erklärt, wie es funktioniert: "Grundstückseigentümer müssen dem Überflug durch Lieferdrohnen grundsätzlich zustimmen. Diese Zustimmung kann jedoch monetarisiert werden." Skynopoly bündelt die Überflugrechte vieler Grundstücke und vermarktet sie an Drohnenbetreiber. Das Ziel ist es, eine Art "Lieferdrohnen-Maut" zu etablieren, die den Eigentümern eine neue Einnahmequelle eröffnet. Wie funktioniert das genau? Die Plattform kauft Überflugrechte von Grundstückseigentümern, bündelt diese und bietet sie Drohnenbetreibern an. Dreier beschreibt das Prinzip: "Ein einzelnes Überflugrecht ist wenig wert. Erst die Zusammenfassung zu regelrechten Luftstraßen steigert den Wert erheblich – ähnlich wie bei einem Monopoly-Spiel." Für Grundstückseigentümer ist die Teilnahme kostenlos und jederzeit kündbar. Nach der Registrierung auf der Plattform muss lediglich ein Formular ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und an Skynopoly geschickt werden. Welche Regeln gelten für Drohnenüberflüge? Die rechtliche Grundlage für Drohnenüberflüge in Deutschland ist aktuell eindeutig: Drohnen dürfen grundsätzlich nicht ohne Zustimmung über private Wohngrundstücke fliegen. Ausnahmen gelten nur, wenn ein sogenannter berechtigter Betriebszweck vorliegt, etwa die Lieferung von Medizin oder Blutkonserven, es keine Alternativroute gibt und der Eigentümer vorher informiert wurde. Das sei in der Praxis jedoch schwer umsetzbar, sagt Dreier. Schließlich könne man ein Grundstück in der Regel umfliegen. "Die Rechtslage ist aktuell stark auf der Seite der Grundstückseigentümer." Allerdings könnte sich das ändern. "Amazon und andere Großkonzerne lobbyieren bereits für eine Lockerung der Gesetze", warnt Dreier. Skynopoly verstehe sich deshalb auch als Interessenvertretung der Eigentümer, um sicherzustellen, dass diese ihre Rechte behalten und gleichzeitig finanziell profitieren. Wie viel können Grundstückseigentümer verdienen? Die Einnahmen hängen von der Häufigkeit der Drohnenflüge über das Grundstück ab. "In einer Modellrechnung gehen wir davon aus, dass etwa 80 Prozent der Pakete per Drohne geliefert werden könnten. Damit wären für Grundstückseigentümer etwa 1.000 Euro Jahreseinnahmen möglich – nach Abzug der Gebühren", erklärt Dreier. Die Einnahmen aus den Überflugrechten würden jeweils zur Hälfte zwischen Eigentümer und Plattform aufgeteilt werden. Für welche Eigentümer ist das interessant? Obwohl der große Rollout von Lieferdrohnen erst in einigen Jahren erwartet wird, lohnt es sich für Eigentümer laut Dreier, frühzeitig aktiv zu werden. "Es ist vollkommen risikolos. Wer sich jetzt registriert, sichert sich das Recht, dass Drohnen über das eigene Grundstück nicht ohne Bezahlung fliegen." Außerdem könne man so möglichen gesetzlichen Änderungen zuvorkommen – und damit der Gefahr, dass die Überflüge künftig auch ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers zulässig werden. "Wenn Sie einen Vertrag mit Skynopoly haben, gilt dieser unabhängig von einer sich ändernden Rechtslage. Gleiches gilt für die Verträge, die die Drohnenbetreiber mit Skynopoly schließen", so Dreier. Das mache ihn zuversichtlich, dass sich auch Amazon und Co. auf Kooperationen einlassen werden – obwohl die Lieferdienste am liebsten gar nichts für Grundstücksüberflüge zahlen würden. "Wir stehen bereits in Kontakt mit Unternehmen wie Amazon oder der Google-Tochter Wing", sagt Dreier. "Die Rechtssicherheit geht in beide Richtungen. Gesetze können sich auch verschärfen und dann müssten sich die Unternehmen mit den verschiedenen Luftfahrtbehörden der Bundesländer unter noch strengeren Voraussetzungen herumschlagen. Dieses Risiko nehmen wir ihnen ab."