Karpenko: ZWK hat keine Beschwerden über Gesetzesverstöße von Kandidaten erhalten
"Der Wahlkampf hat am 1. Januar begonnen und endet am 25. Januar. Das Gesetz sieht verschiedene Formen von Wahlkampfaktivitäten vor: Verteilung von Wahlkampfmaterial, Durchführung von Massenveranstaltungen (Versammlungen unter freiem Himmel, Kundgebungen und Wahlkampfstände), Treffen mit Wählern, Reden in den Medien", sagte Igor Karpenko.