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Karpenko: ZWK hat keine Beschwerden über Gesetzesverstöße von Kandidaten erhalten

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"Der Wahlkampf hat am 1. Januar begonnen und endet am 25. Januar. Das Gesetz sieht verschiedene Formen von Wahlkampfaktivitäten vor: Verteilung von Wahlkampfmaterial, Durchführung von Massenveranstaltungen (Versammlungen unter freiem Himmel, Kundgebungen und Wahlkampfstände), Treffen mit Wählern, Reden in den Medien", sagte Igor Karpenko.