EuGH: Zwang zur Angabe des Geschlechts für Marketingzwecke unzulässig (Heise Online)
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag in zwei Fällen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genauer ausgelegt: Unnötige Pflichtangaben bleiben rechtswidrig – und Beschwerden müssen grundsätzlich bearbeitet werden. Der erste Fall: Die