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Nach Tod eines Obdachlosen: Mordprozess gegen Jugendlichen startet im Allgäu

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Ein Jugendlicher soll im Allgäu einen Obdachlosen zusammengeschlagen haben. Das Opfer starb wenig später an einer Hirnblutung. Der Angeklagte muss sich nun vor dem Landgericht verantworten.

Nach dem Tod eines Obdachlosen beginnt am Mittwoch der Prozess gegen einen zum Tatzeitpunkt 17-Jährigen vor dem Landgericht Kempten. Er ist des Mordes und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Der Angeklagte soll den Mann in Immenstadt (Landkreis Oberallgäu) geschlagen haben. Das Opfer starb wenig später. Der Polizei ist der Angeklagte kein Unbekannter.

Die Tat soll sich im Mai vergangenen Jahres ereignet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen vor, mit erhobener Faust auf den Obdachlosen zugegangen zu sein und ihn grundlos mit mehreren Faustschlägen - auch gegen den Schläfenbereich - attackiert zu haben.

Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht volljährig gewesen ist, finde die Verhandlung wegen der Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, betonte das Landgericht. Nach dem Prozessauftakt sind derzeit sechs weitere Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte demnach Mitte Februar fallen.

Angeklagter soll Opfer schon zuvor drangsaliert haben

Der Angeklagte soll den 53-Jährigen bereits vor der damaligen Tat mehrfach drangsaliert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er dadurch Macht und Stärke demonstrieren wollte. 

Nach dem Angriff floh das Opfer und erstattete laut Polizei selbst Anzeige. Der Mann habe "augenscheinlich oberflächliche Verletzungen" im Kopfbereich gehabt und ärztliche Behandlung abgelehnt. Später habe er sich in den Vorraum einer Bankfiliale zurückgezogen, um dort die Nacht zu verbringen.

Todesursache Hirnblutung

Am folgenden Morgen sei das Opfer dort in lebensbedrohlichem Zustand gefunden worden. Trotz intensivmedizinischer Behandlung starb er laut Obduktionsergebnis an einer Hirnblutung. Inwieweit diese Folge der Schläge gewesen ist, ist eine der zentralen Fragen des Prozesses. 

Die Polizei konnte den Tatverdächtigen aufgrund der Personenbeschreibung des Opfers kurz nach dem Angriff in Immenstadt stellen. Um der Festnahme zu entgehen, soll der Jugendliche die Beamten beleidigt, angegriffen und verletzt haben. 

Angeklagter gilt als Intensivtäter

Der Angeklagte wurde nach Angaben der Ermittler als Intensivtäter geführt und war der Polizei laut Staatsanwaltschaft wegen Einbruchs, Diebstählen, Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung bekannt. Er soll in der Vergangenheit bereits Beamte mit einem Messer bedroht haben.