Mutterschutz soll auch bei Fehlgeburt greifen (Apotheken-Umschau)
In Deutschland haben Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, keinen Anspruch auf Mutterschutz. Das soll sich ändern. Auch bei Fehlgeburten sollen Frauen künftig Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit im Rahmen des Mutterschutzes haben. Zwischen