Landesamt für Besoldung und Versorgung: Beihilfe: Unmut der Beamten wird erhört
Um der Entrüstung über die schleppende Bearbeitung von Beihilfeanträgen etwas entgegenzusetzen, hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) eine Abschlagszahlung eingeführt. Aus Verbandssicht reicht dies aber nicht aus.