OGH: Scharten haftet für Vergewaltigungen durch Bürgermeister
WIEN/SCHARTEN. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verpflichtet die Gemeinde zum Schadenersatz für die sexuellen Übergriffe durch den ehemaligen Ortschef. Die Amtshaftungsklage hatte das Opfer, die damalige Amtsleiterin eingebracht.