Mediziner im Ausland nehmen Schweizer Ärzte-Telefon ab – das darf aber nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden (Aargauer Zeitung)
Im Ausland erbrachte medizinische Leistungen dürfen nicht via obligatorische Krankenkasse abgerechnet werden. Das hat nicht nur für Teleradiologen Folgen, sondern auch für die gesamte Telemedizin-Branche. Exklusiv für Abonnenten Radiologie-Firmen