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Bundestagswahl 2025: Wahllexikon erklärt Begriffe zur Verständlichkeit

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Von A bis Ampelkoalition bis Z wie Zweitstimme: Unser t-online-Wahllexikon erklärt Ihnen alle wichtigen Begriffe rund um die anstehende Bundestagswahl. A Ampelkoalition: Eine Regierungskoalition aus SPD , Grünen und FDP . Die erste Koalition auf Bundesebene war im November 2024 zerbrochen, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz Finanzminister Christian Lindner (FDP) entlassen hatte. Mehr zu den Namen von Koalitionen lesen Sie hier . Amtseid: Bei Amtsantritt leistet der Bundeskanzler vor dem Bundestag den Amtseid gemäß Artikel 56 des Grundgesetzes. Darin verpflichtet er sich, dem deutschen Volk zu dienen, das Grundgesetz und die Gesetze zu wahren sowie seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Der Eid kann mit oder ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Ausgleichsmandat: Erhalten Parteien als Ausgleich von Überhangmandaten. Durch die neue Wahlrechtsreform entfallen diese komplett. Mehr zu der Wahlrechtsreform lesen Sie hier. B Briefwahl: Der Antrag auf einen Wahlschein kann bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. Dies ist unabhängig davon, ob man sich im In- oder Ausland befindet. Eine Begründung für die Briefwahl ist nicht erforderlich. Alternativ erlaubt der Wahlschein auch das Wählen in einem beliebigen Wahlbezirk des entsprechenden Wahlkreises. Brombeerkoalition: Meint eine Koalition aus CDU , SPD und BSW. Die erste dieser Art wurde auf Landesebene zuletzt in Thüringen geschlossen. Mehr zu den Namen von Koalitionen lesen Sie hier . Bundeswahlgesetz: Das Bundeswahlgesetz (BWahlG) regelt die rechtlichen Grundlagen der Bundestagswahlen in Deutschland. Es legt fest, wie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt werden und wie die Wahlen abzuhalten sind. Bundeswahlleiter: Ist verantwortlich für die Organisation und Überwachung der Bundestags- und Europawahlen in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2023 bekleidet Ruth Brand dieses Amt. D Direktkandidat: Kandidaten, die um einen der 299 Wahlkreise für ein Direktmandat kandidieren. Mehr dazu lesen Sie hier. E Erststimme: Mit der Erststimme wählen Bürger bei Bundestagswahlen direkt eine Kandidatin oder einen Kandidaten ihres Wahlkreises. Der Gewinner erhält ein Direktmandat. Seit der Wahlrechtsreform garantiert der Sieg eines Wahlkreises allerdings nicht mehr automatisch ein Direktmandat. Bekommt eine Partei nicht genug Zeitstimmen, ziehen die Wahlkreissieger mit der geringsten Zustimmung nicht in das Parlament ein. Mehr zu der Wahlrechtsreform lesen Sie hier. Erstwähler: Als Erstwähler werden Personen bezeichnet, die aufgrund ihres Alters oder neu erworbener Staatsbürgerschaft erstmals an einer Wahl teilnehmen dürfen. In Deutschland erhalten Bürgerinnen und Bürger mit Vollendung des 18. Lebensjahres das aktive Wahlrecht für Bundestagswahlen. Bei einigen Landtags- und Kommunalwahlen liegt das Wahlalter bereits bei 16 Jahren. F Fünfprozenthürde: Sperrklausel im deutschen Wahlrecht, die besagt, dass Parteien mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten müssen, um in den Bundestag einzuziehen. Diese Regelung soll eine Zersplitterung des Parlaments verhindern und stabile Mehrheiten fördern. G Große Koalition: Als Große Koalition bezeichnet man in Deutschland ein Regierungsbündnis zwischen den beiden größten Parteien, meist der CDU/CSU und der SPD. Dieses Modell wurde erstmals von 1966 bis 1969 unter Kanzler Kurt Georg Kiesinger praktiziert. Weitere Große Koalitionen folgten von 2005 bis 2009 sowie von 2013 bis 2021 unter Angela Merkel . Solche Bündnisse werden oft gebildet, wenn keine der großen Parteien mit kleineren Partnern eine Mehrheitsregierung bilden kann. Grundgesetz-Artikel 38: Legt die Prinzipien für die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages fest. Demnach werden die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Grundmandatsklausel: Ermöglicht es Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, dennoch in den Bundestag einzuziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Parteien mit starker regionaler Verankerung im Parlament vertreten sind. H Hochrechnungen: Statistische Schätzungen, die am Wahlabend nach Schließung der Wahllokale erstellt werden. Sie basieren auf bereits ausgezählten Stimmen aus ausgewählten Wahllokalen und dienen dazu, frühzeitig ein möglichst genaues Bild des Wahlergebnisses zu vermitteln. Im Gegensatz zu Prognosen, die auf Wählerbefragungen (Exit Polls) beruhen, nutzen Hochrechnungen tatsächliche Auszählungsergebnisse und werden im Laufe des Abends kontinuierlich aktualisiert, bis das endgültige Ergebnis feststeht. J Jamaikakoalition: Eine Jamaikakoalition bezeichnet ein Regierungsbündnis zwischen der CDU/CSU (schwarz), der FDP (gelb) und Bündnis 90/Die Grünen (grün). Der Name leitet sich von den Farben der jamaikanischen Flagge ab, die schwarz, gelb und grün kombiniert. Bekanntheit erlangte der Begriff im Jahr 2005 nach der Bundestagswahl , als weder das konservativ-liberale noch das rot-grüne Lager eine Mehrheit erreichte. 2017 scheiterten Verhandlungen zwischen Union, FDP und Grünen. K Kanzlerkandidat: Ein Kanzlerkandidat ist der Spitzenkandidat einer Partei, der im Falle eines Wahlsiegs vom Bundestag zum Bundeskanzler gewählt werden soll. Traditionell nominieren in Deutschland vorwiegend die großen Parteien einen Kanzlerkandidaten. Kleinere Parteien verzichten oft darauf. Kandidatenaufstellung: Die Kandidatenaufstellung für Bundestagswahlen erfolgt durch die Parteien in einem formalisierten Verfahren, das demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. Dabei werden sowohl Direktkandidaten für die Wahlkreise als auch Listenkandidaten für die Landeslisten nominiert. Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, benötigen Unterstützungsunterschriften für ihre Wahlvorschläge. Kandidatenduelle: TV-Debatten, in denen Spitzenkandidaten vor Wahlen ihre Positionen präsentieren und diskutieren. In Deutschland sind sie besonders vor Bundestagswahlen bedeutend, da sie Wähler bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Traditionell treten die Kanzlerkandidaten der größten Parteien gegeneinander an. Koalition: Zusammenschluss mehrerer Parteien, um gemeinsam eine Regierung zu bilden. Ziel ist es, eine Mehrheit im Parlament zu erreichen. In Deutschland sind Koalitionen auf Bundes- und Landesebene gängige Praxis. Mehr zu den Namen von Koalitionen lesen Sie hier . Koalitionsverhandlungen: Intensive Gespräche zwischen Parteien nach einer Wahl, um eine gemeinsame Regierung zu bilden. Sie folgen oft auf Sondierungsgespräche, in denen grundsätzliche Gemeinsamkeiten ausgelotet werden. Ziel der Koalitionsverhandlungen ist es, einen Koalitionsvertrag zu erstellen, der die politischen Ziele und die Verteilung der Regierungsämter für die kommende Legislaturperiode festlegt. Dieser Vertrag dient als Grundlage für die Zusammenarbeit der Koalitionspartner und soll stabile Regierungsverhältnisse sichern. L Landesliste: Die Landesliste ist eine von Parteien in jedem Bundesland erstellte Rangfolge ihrer Kandidaten für Wahlen wie die Bundestagswahl. Wähler beeinflussen mit der Zweitstimme, wie viele Kandidaten einer Partei über diese Liste in den Bundestag einziehen. Die genaue Reihenfolge der Kandidaten wird von den Parteien in geheimer Abstimmung festgelegt. Mehr dazu lesen Sie hier. Legislaturperiode: Die Legislaturperiode ist die Amtszeit eines Parlaments, in der es Gesetze erlässt und politische Entscheidungen trifft. In Deutschland dauert die Legislaturperiode des Bundestages in der Regel vier Jahre. Die meisten Landtage haben eine fünfjährige Amtszeit. Mehr dazu lesen Sie hier. Listenplatz: Bezeichnet die Position eines Kandidaten auf der Wahlliste einer Partei. In Deutschland ist er etwa bei der Bundestagswahl relevant. Kandidaten mit vorderen Listenplätzen haben höhere Chancen, über die Landesliste ins Parlament einzuziehen, wenn die Partei genügend Zweitstimmen erhält. M Mandat: Der Auftrag, den ein gewählter Vertreter durch eine Wahl erhält, um die Interessen der Wähler in einem Parlament oder einer anderen politischen Institution zu vertreten. In Deutschland unterscheidet man zwischen Direktmandaten, die durch die Erststimme in einem Wahlkreis vergeben werden, und Listenmandaten, die über die Landeslisten der Parteien bei der Verhältniswahl (Zweitstimme) vergeben werden. Mehrheitswahlrecht: Wahlsystem, bei dem in einem Wahlkreis der Kandidat mit den meisten Stimmen das Mandat erhält. Man unterscheidet zwischen relativer Mehrheitswahl, bei der die einfache Mehrheit genügt, und absoluter Mehrheitswahl, die mehr als 50 Prozent der Stimmen erfordert. Dieses System fördert klare Mehrheiten, kann jedoch kleinere Parteien benachteiligen. Minderheitsregierung: Eine Minderheitsregierung wird von einer oder mehreren Parteien gebildet, die im Parlament nicht über die absolute Mehrheit der Sitze verfügen. Sie ist daher auf die Unterstützung anderer Parteien angewiesen, um Gesetze zu verabschieden und politische Entscheidungen zu treffen. N Nachwahlbefragung (Exit Poll): Methode der Wahlforschung, bei der Wählerinnen und Wähler unmittelbar nach Verlassen des Wahllokals anonym zu ihrem Wahlverhalten befragt werden. Ziel ist es, frühzeitig Prognosen zum Wahlergebnis zu erstellen und das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen zu analysieren. Diese Befragungen sind freiwillig und dienen als Grundlage für die 18-Uhr-Prognosen am Wahltag. Nichtwähler: Personen, die an einer Wahl nicht teilnehmen, ihr Wahlrecht also nicht wahrnehmen. Gründe können Desinteresse, Unzufriedenheit oder fehlendes Vertrauen ins politische System sein. Ein hoher Anteil von Nichtwählern gilt oft als Zeichen politischer Verdrossenheit. O Opposition: Das bezeichnet in der Politik die Parteien oder Fraktionen, die nicht Teil der Regierungskoalition sind. Ihre Hauptaufgaben bestehen darin, die Regierung zu kontrollieren, Kritik zu üben und alternative politische Konzepte vorzuschlagen. Dadurch tragen sie wesentlich zur pluralistischen Meinungsbildung und zur demokratischen Kontrolle bei. P Parlamentsauflösung: Beendet die Amtszeit eines Parlaments vor Ablauf der regulären Legislaturperiode, um Neuwahlen zu ermöglichen. In Deutschland kann der Bundestag vorzeitig aufgelöst werden, wenn die Kanzlerwahl scheitert (Art. 63 GG) oder die Vertrauensfrage verloren geht (Art. 68 GG). Der Bundespräsident entscheidet und Neuwahlen finden binnen 60 Tagen statt. Parteienfinanzierung: Parteien finanzieren sich durch staatliche Mittel, Mitgliedsbeiträge und Spenden. Pro Stimme gibt es bis zu 1,06 Euro, Spenden bis 3.300 Euro werden anteilig gefördert. Spenden über 10.000 Euro müssen offengelegt werden. Ziel ist Transparenz und Unabhängigkeit. Parteiausschlussverfahren: Parteimitglieder können ausgeschlossen werden, wenn sie vorsätzlich gegen Satzung oder Grundsätze der Partei verstoßen und schweren Schaden verursachen. Ein parteiinternes Schiedsgericht entscheidet, staatliche Gerichte können den Ausschluss prüfen. Parteiprogramm: Das zentrale Dokument einer Partei. Es legt langfristige Werte, Ziele und politische Positionen fest und dient als Orientierung für Mitglieder und Wähler. Es unterscheidet sich vom Wahlprogramm, das konkrete Pläne für eine Legislaturperiode beschreibt. Personalisierte Verhältniswahl: Kombiniert Direkt- und Verhältniswahl. Wähler vergeben eine Erststimme für Direktkandidaten und eine Zweitstimme für Parteien. Die Sitze im Bundestag werden nach den Zweitstimmen proportional verteilt. Plakatierung: Zentrales Wahlkampfmittel und erfordert oft behördliche Genehmigungen. Kommunen legen Fristen, Standorte und Mengen fest. Inhalte dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen, und Plakate müssen nach der Wahl fristgerecht entfernt werden. Proporzverfahren: Dieses Verfahren (auch Verhältniswahl genannt) ist ein Wahlsystem, bei dem die Sitze in einem Parlament proportional zu den erhaltenen Stimmen der Parteien verteilt werden. Erhält eine Partei zum Beispiel 30  Prozent der Stimmen, soll sie auch etwa 30  Prozent der Sitze erhalten. Dieses Verfahren spiegelt den Wählerwillen präziser wider als das Mehrheitswahlrecht. In Deutschland wird das Proporzverfahren unter anderem bei der Wahl zum Deutschen Bundestag angewendet. Protestwahl: Das bezeichnet die Stimmabgabe aus Unzufriedenheit mit etablierten Parteien, oft zugunsten extremer oder neuer Parteien. So wollen die Bürgerinnen und Bürger politischen Unmut ausdrücken. R Regierungsbildung: Dieser Prozess beginnt nach der Bundestagswahl, um eine neue Bundesregierung zu bilden. Der Bundespräsident schlägt einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt des Bundeskanzlers vor, der vom Bundestag gewählt werden muss. In der Regel gehen der Wahl des Kanzlers Koalitionsverhandlungen zwischen den Parteien voraus, da häufig keine Partei allein die Mehrheit im Bundestag erreicht. Die beteiligten Parteien einigen sich dabei auf einen Koalitionsvertrag, der die Grundlage für die gemeinsame Regierungsarbeit bildet. Nach der Wahl des Bundeskanzlers ernennt dieser die Bundesminister, die vom Bundespräsidenten ins Amt berufen werden. S Schulwahl: Die Juniorwahl ist ein bundesweites Schulprojekt zur politischen Bildung, das seit 1999 stattfindet. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 simulieren dabei realitätsgetreu Wahlen parallel zu Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen. Ziel ist es, das Verständnis für demokratische Prozesse zu fördern und die Wahlbeteiligung langfristig zu steigern. Die Teilnahme ist für Schulen kostenlos. Sitzverteilung: Die Sitzverteilung im Bundestag erfolgt nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht. Die Zweitstimmen bestimmen den proportionalen Anteil der Sitze für jede Partei. Sperrklausel: Eine Regel im Wahlrecht, die festlegt, dass Parteien einen bestimmten Mindestanteil der Stimmen erreichen müssen, um ins Parlament einzuziehen. In Deutschland ist dies die Fünfprozenthürde. Sie soll eine Zersplitterung des Parlaments verhindern. Stimmenanteil: Gibt den prozentualen Anteil der abgegebenen Stimmen an, den eine Partei bei einer Wahl erhält. Er ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Parlament und zeigt die Zustimmung der Wählerschaft. Stimmabgabe: Der Akt, bei dem eine Person ihre Entscheidung in einer Wahl oder Abstimmung kundtut, zum Beispiel persönlich, per Briefwahl oder elektronisch. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Entscheidungsfindung. Stimmengleichheit: Tritt auf, wenn bei einer Abstimmung oder Wahl zwei Alternativen die gleiche Anzahl an Stimmen erhalten. Dies führt zu einer Pattsituation, die durch spezielle Verfahren gelöst werden muss, wie den Einsatz des Losentscheids. Stimmenthaltung: Bedeutet, dass sich ein Wähler oder ein Abgeordneter bei einer Abstimmung enthält, also weder für noch gegen eine Option stimmt. Sie zählt nicht zu den Ja- oder Nein-Stimmen, beeinflusst aber das Ergebnis indirekt. Stimmauszählung: Erfolgt nach Schließung der Wahllokale öffentlich. Wahlhelfer zählen die Stimmzettel, prüfen ihre Gültigkeit und ermitteln die Ergebnisse für jeden Kandidaten und jede Partei. Stimmkreis: Das ist ein Begriff aus dem bayerischen Wahlsystem und bezeichnet einen Teilbereich eines Wahlkreises, in dem Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgeben. Jeder Stimmkreis entsendet einen direkt gewählten Abgeordneten in den Bayerischen Landtag. Die Einteilung der Stimmkreise orientiert sich an Landkreisen und kreisfreien Städten, kann jedoch zur Wahrung der Wahlgleichheit angepasst werden. Stimmzettel: Sind amtliche Formulare, auf denen Wählerinnen und Wähler ihre Stimme durch Ankreuzen abgeben. Sie listen die zugelassenen Kandidaten und Parteien. Ihre Gestaltung und Handhabung garantieren eine geheime, faire Wahl. U Überhangmandat: Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen gewinnt, als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Dies führte in der Vergangenheit zu einer Vergrößerung des Bundestages und einer Verschiebung des Kräfteverhältnisses. Mit der Wahlrechtsreform 2023 wurden Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Mehr zur Wahlrechtsreform lesen Sie hier. Umfragen: Erhebungen, bei denen Meinungen oder Präferenzen einer ausgewählten Gruppe, meist repräsentativ für die Gesamtbevölkerung, erfasst werden. In der Politik dienen sie der Einschätzung von Wählerstimmungen, Prognosen für Wahlen oder der Analyse aktueller gesellschaftlicher Themen. Unentschlossene Wähler: Sind Personen, die kurz vor einer Wahl noch nicht entschieden haben, welcher Partei oder welchem Kandidaten sie ihre Stimme geben werden. Ihre Entscheidung kann durch aktuelle politische Ereignisse, Wahlkampagnen oder persönliche Überzeugungen beeinflusst werden. In Deutschland variiert ihr Anteil; so waren beispielsweise vor der Bundestagswahl 2021 etwa 40 Prozent der Wahlberechtigten unentschlossen. Unvereinbarkeitsregelungen: Verhindern, dass politische Ämter oder Mandate mit bestimmten beruflichen Tätigkeiten oder Funktionen kollidieren, um Interessenkonflikte und Machtkonzentration zu vermeiden. V Verhältniswahlrecht: Beim Verhältniswahlrecht werden die Parlamentssitze proportional zum Stimmenanteil der Parteien verteilt. Es fördert die Repräsentation kleinerer Parteien und bildet den Wählerwillen genauer ab als das Mehrheitswahlrecht. Verpflichtung zur Wahlgeheimhaltung: Die Wahlgeheimhaltung garantiert, dass niemand zur Offenlegung seiner Wahlentscheidung gezwungen werden darf. Dies schützt die freie und unbeeinflusste Wahl und ist ein Grundprinzip demokratischer Wahlen. Vorzugsstimme: Ermöglicht es Wählern, innerhalb einer Parteiliste gezielt Kandidaten zu unterstützen und so deren Platzierung zu beeinflussen. Sie wird vor allem bei offenen Listen angewandt. W Wahlbeobachter: Überwachen Wahlen, um deren Fairness und Transparenz zu sichern. Sie prüfen die Vorbereitung, beobachten die Stimmabgabe und kontrollieren die Auszählung. In Deutschland sind Wahlen öffentlich und können von jedermann beobachtet werden. Wahlbeteiligung: Sie gibt an, wie viele Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben haben. Sie wird in Prozent berechnet und gilt als wichtiger Indikator für das politische Engagement einer Bevölkerung. Wahlbenachrichtigung: Informiert Wahlberechtigte über die Wahl, enthält Angaben zu Ort, Zeit und Wahlverfahren und wird spätestens drei Wochen vor der Wahl zugestellt. Sie dient auch als Nachweis im Wahllokal. Wahlanfechtungsverfahren: Das erlaubt es, die Gültigkeit einer Wahl anzufechten. Beschwerden können etwa wegen Verfahrensfehlern eingelegt werden. Zuständig sind der Wahlprüfungsausschuss und gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht . Wahlhelfer: Sie organisieren und überwachen den Ablauf der Wahl in den Wahllokalen. Sie prüfen Ausweise, geben Stimmzettel aus, zählen die Stimmen und garantieren einen korrekten Wahlprozess. Wahlkabine: Das ist ein abgetrennter Bereich in einem Wahllokal, der den Wählern eine unbeobachtete und geheime Stimmabgabe ermöglicht. Sie stellt sicher, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und niemand die Wahlentscheidung eines anderen beeinflussen oder beobachten kann. In der Kabine befindet sich in der Regel ein Tisch und ein Kugelschreiber. Den Wahlzettel erhalten die Bürger zuvor. Wahlkampfkosten: Umfassen alle finanziellen Mittel, die Parteien und Kandidaten für Wahlwerbung einsetzen, wie Plakate, Veranstaltungen oder Medienkampagnen. Sie unterliegen Transparenzpflichten und teils staatlicher Förderung. Wahlkreis: Ein geografisch festgelegtes Gebiet, in dem die Wähler bei der Bundestagswahl ihre Stimmen abgeben. Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt. In jedem Wahlkreis wird ein Direktkandidat mit der Erststimme direkt in den Bundestag gewählt. Die Einteilung der Wahlkreise basiert auf der Bevölkerungszahl, um sicherzustellen, dass jede Stimme ein möglichst gleiches Gewicht hat. Wahlkreisauswertung: Sie ermittelt und bewertet die Wahlergebnisse in einzelnen Wahlkreisen. Sie zeigt regionale Unterschiede im Wählerverhalten und dient der Zuordnung von Direktmandaten. Wahlkreiskandidat: Ein Wahlkreiskandidat tritt bei Bundestagswahlen in einem der 299 Wahlkreise an. Die Person mit den meisten Erststimmen erhält das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein. Wahlpflicht: Sie bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger eines Staates, an politischen Wahlen teilzunehmen. In Deutschland besteht keine Wahlpflicht; die Stimmabgabe erfolgt freiwillig. In Ländern wie Belgien , Griechenland und Luxemburg hingegen sind Wahlberechtigte zur Teilnahme verpflichtet. Wer nicht wählt, kann dort bestraft werden. Wahlplakate: Das sind Plakate, die Parteien im Wahlkampf einsetzen. Sie zeigen oft Kandidatenporträts, Slogans und zentrale Botschaften, um Wähler anzusprechen. Sie dienen zur Werbung und zur Vermittlung politischer Inhalte im öffentlichen Raum. Wahlprogramm: Das ist das zentrale Dokument einer politischen Partei, das ihre Ziele und Vorhaben für eine Legislaturperiode darlegt. Es umfasst Themen wie Wirtschaft, Soziales, Bildung, Umwelt und Sicherheit und bietet Wählerinnen und Wählern Orientierung, welche Politik die Partei umsetzen möchte. Wahlprognose: Das ist eine Vorhersage des Ergebnisses einer bevorstehenden Wahl, basierend auf Umfragen und statistischen Analysen. Meinungsforschungsinstitute erheben dazu Daten durch Befragungen und werten diese aus, um Trends und mögliche Wahlausgänge abzuschätzen. Davon abzugrenzen sind Hochrechnungen. Wahlprüfungsbeschwerde: Mit einer Wahlprüfungsbeschwerde können Bürger die Gültigkeit einer Wahl in Deutschland anfechten. Lehnt der Bundestag den Wahleinspruch ab, kann innerhalb von zwei Monaten das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden. Wahlquorum: Bestimmt, wie viele Stimmen oder welcher Anteil der Wahlberechtigten erforderlich ist, damit eine Wahl oder Abstimmung gültig ist. Es gibt Beteiligungs- und Zustimmungsquoren, die Entscheidungen legitimieren sollen. Sie können aber auch die Hürden für eine Zustimmung erhöhen. Wahlrechtsgrundsätze: Garantieren Wahlen, die allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sind. Sie sichern die demokratische Legitimation und den fairen Ablauf von Abstimmungen in Deutschland. Wahlrechtsreform: Die Wahlrechtsreform 2023 zielt auf die Verkleinerung des Bundestags. Sie schaffte Überhang- und Ausgleichsmandate sowie die Grundmandatsklausel ab. Sitze werden nur nach Zweitstimmen proportional verteilt. Mehr dazu lesen Sie hier. Wählerlistenprüfung: Stellt sicher, dass nur wahlberechtigte Personen zur Wahl zugelassen werden. Wahlberechtigte können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis prüfen und bei Fehlern Einspruch einlegen. Wählerwanderung: Das bezeichnet den Wechsel von Wählerstimmen zwischen Parteien oder hin zu Nichtwählern bei aufeinanderfolgenden Wahlen. Die Wählerwanderung zeigt gesellschaftliche Trends und politische Dynamiken auf. Wahlurne: Ist ein verschließbarer Behälter mit einem Schlitz, in den Wähler bei geheimen Wahlen ihre Stimmzettel einwerfen. Sie gewährleistet die sichere Sammlung der Stimmen und schützt das Wahlgeheimnis. Wahlwerbespots: Wahlwerbespots sind audiovisuelle Beiträge von Parteien, die während des Wahlkampfs im Fernsehen ausgestrahlt werden. Sie dienen der politischen Werbung und unterliegen rechtlichen Vorgaben, um Chancengleichheit und gesetzeskonforme Inhalte zu gewährleisten. Die Parteien sind für den Inhalt ihrer Wahlwerbespots selbst verantwortlich. Z Zweitstimme: Sie bestimmt maßgeblich die Sitzverteilung, etwa im Bundestag. Mit ihr wählen Wählerinnen und Wähler die Landesliste einer Partei, was den prozentualen Anteil der Partei an den Bundestagssitzen festlegt. Die Wahlrechtsreform hat die Bedeutung der Zweitstimme weiter erhöht, da die Sitzverteilung nun ausschließlich auf ihr basiert und Überhang- sowie Ausgleichsmandate entfallen.