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Häftlingsarbeit auf Zwiebelfarm in Belarus: Keine Ermittlungen gegen AfD-Politiker

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Die Staatsanwaltschaft Leipzig verzichtet auf Ermittlungen gegen den wegen einer Zwiebelfarm in Belarus in der Kritik stehenden sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Jörg Dornau. Aus rechtlichen Gründen gebe es keinen Anfangsverdacht auf in Deutschland verfolgbare Straftaten, teilten die Ermittler am Freitag mit. Dornau wird vorgeworfen, auch politische Häftlinge auf seinem Bauernhof in Belarus zu beschäftigen.

In Medienberichten hatte ein Häftling geschildert, für Dornau zu arbeiten. Er sei dazu nicht gezwungen worden, habe die Arbeit aber den Zuständen im Gefängnis vorgezogen. Die Leipziger Staatsanwaltschaft prüfte und verwarf schließlich nach eigenen Angaben mehrere Ermittlungsansätze. Eine Strafverfolgung nach dem vom Tatort unabhängigen Weltrechtsprinzip wäre demnach nur bei Menschenhandel möglich gewesen. Dies liege nach den bislang bekannten Tatsachen aber nicht vor.

Die übrigen in Frage kommenden Tatbestände wie Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft seien bei einem Tatort im Ausland in Deutschland nur verfolgbar, wenn der Täter zur Tatzeit Deutscher sei und die Tat am Tatort mit Strafe bedroht sei. Nach den geschilderten Umständen komme ein in Deutschland strafbares Ausbeuten der Arbeitskraft als Vorwurf in Frage.

In Belarus liege aber nur bei erzwungener Arbeit eine Strafbarkeit vor. Es gebe aber keine Anhaltspunkte, dass die Arbeit erzwungen worden sei. Damit seien die Vorwürfe nicht strafbar. Wegen seiner Geschäfte in Belarus hatte der sächsische Landtag gegen Dornau bereits im Sommer ein Ordnungsgeld in Höhe des Dreifachen seiner monatlichen Diät verhängt.