Tipp-Ex-Retax: AOK Hessen gnädig bei Verjährung (Apotheke-Adhoc)
Apotheken mit Retaxierungen der AOK Hessen wegen Tipp-Ex-Korrekturen oder der mehrfachen Abrechnung der BtM-Gebühr müssen mit angestrebten Klagen nicht mehr in diesem Jahr tätig werden. Darauf hat sich die Kasse mit dem Hessischen Apothekerverband