Gericht entscheidet Klage in Berlin: DDR-Mietverträge können wegen Eigenbedarfs nach BGB gekündigt werden
Das Mietverhältnis beenden, weil der Vermieter einziehen will? Da war das DDR-Recht streng. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt: Auch für alte Mietverträge gilt heute das Bürgerliche Gesetzbuch.