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Декабрь
2024

Gericht entscheidet Klage in Berlin: DDR-Mietverträge können wegen Eigenbedarfs nach BGB gekündigt werden

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Das Mietverhältnis beenden, weil der Vermieter einziehen will? Da war das DDR-Recht streng. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt: Auch für alte Mietverträge gilt heute das Bürgerliche Gesetzbuch.