Voraussetzungen prüfen lassen: Altersteilzeit mit Rentenversicherung absprechen (Kölner Stadt-Anzeiger)
Eine gute Beratung ist essenziell: Arbeitnehmer sollten sich vor der Vereinbarung einer Altersteilzeit auch bei der Deutschen Rentenversicherung informieren. Copyright: Christin Klose/dpa-tmn Altersteilzeit ist theoretisch ab 55 Jahren möglich.