Bahnhofsgebäude wird Juristenfutter (appenzell24.ch)
Der Schweizer Heimatschutz und der Heimatschutz Appenzell Ausserrhoden sind nicht berechtigt, gegen die abgelehnte Unterschutzstellung des Bahnhofsgebäudes Trogen Rekurs einzulegen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Sie können erst im Rahmen