Erbschaftssteuer: Finanzverwaltung schafft Klarheit (ahgz.de)
Erfolg für die Branche: Die Finanzverwaltung hält daran fest, dass Grundstücke bei Beherbergungsbetrieben nicht zum Verwaltungsvermögen gehören. Beherbergungsbetriebe bleiben bei der Erbschaft steuerlich begünstigt. Das geht aus einem Schreiben des