Nikotinbeutel ab 18: Halten sich Trafikanten dran?
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Im Vorjahr wurde das Tiroler Jugendgesetz in Sachen Nikotin verschärft: Konkret dürfen seither auch Nikotinbeutel – besser bekannt als Snus – ebenso wie Tabak oder Wasserpfeifen nicht an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren weitergegeben werden. Doch halten sich die Betriebe dran? Jugendliche „Käufer“ machten den Test.