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Wolfsmonitoring: Wölfe dürfen in Sachsen-Anhalt schneller geschossen werden

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Die Zahl der Wölfe in Sachsen-Anhalt ist erneut gestiegen. 258 Tiere sind im Land heimisch. Jetzt erlässt das Umweltministerium neue Regeln.

Wölfe sollen in Sachsen-Anhalt schneller geschossen werden. Bei der Vorstellung des jährlichen Wolfsmonitorings kündigte Umweltminister Armin Willingmann (SPD) einen Erlass für "Schnellabschüsse" an. Dieser sieht vor, dass Wölfe, die wiederholt an Nutztierrissen beteiligt waren, in Regionen mit erhöhtem Rissaufkommen künftig bereits nach dem erstmaligen Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes geschossen werden dürfen. 

"Der Wolf ist in Sachsen-Anhalt wieder heimisch geworden", sagte Umweltminister Willingmann. Aus Sicht des Natur- und Artenschutzes sei dies ein Erfolg. "Angesichts der wachsenden Population im Lande halte ich es für notwendig, noch mehr für ein konfliktarmes Leben mit dem Wolf zu tun." Der Minister wies allerdings darauf hin, dass für ein systematisches Wolfsmanagement rechtliche Regelungen auf EU- und Bundesebene erfolgen müssten. 

Wie aus dem aktuellen Monitoringbericht des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) hervorgeht, ist die Zahl der Wölfe im vergangenen Wolfsjahr von Mai 2023 bis April 2024 weiter gestiegen, auf insgesamt 258 Tiere. Im Vorjahr seien es 201 Wölfe gewesen. Auch die Zahl der Wolfsrudel ist im vergangenen Berichtszeitraum gestiegen: von 27 auf 32 Rudel. 

Die meisten Tiere leben nach Angaben des LAU im Norden und Osten Sachsen-Anhalts. "Es ist noch Platz und es ist anzunehmen, dass der Platz noch genutzt wird", sagte LAU-Präsidentin Sandra Hagel. Auch die Zahl der Rissvorfälle sei von 59 auf 63 gestiegen. Dabei seien auch wieder mehr Tiere getötet worden, nämlich 228. Hagel wies darauf hin, dass aber auch dort mehr Übergriffe verzeichnet wurden, wo es keine geeigneten Herdenschutzmaßnahmen gegeben habe. 

Fünf wolfsreiche Bundesländer wollen Regelung umsetzen

"Wir kommen um den Herdenschutz nicht herum", sagte Umweltminister Willingmann mit Blick auf die Schnellabschuss-Regelung. Sogenannte Problemwölfe könnten innerhalb von 21 Tagen nach einem Riss und innerhalb eines Umkreises von 1.000 Metern geschossen werden. Der Erlass soll noch vor Weihnachten gelten. 

Sachsen-Anhalt habe sich zusammen mit vier weiteren wolfsreichen Bundesländern dazu entschlossen, die entsprechende Regelung umzusetzen, die vor einem Jahr bei der Umweltministerkonferenz besprochen wurde. Niedersachsen habe bereits im Frühjahr eine entsprechende Regelung erlassen. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen seien ähnliche Erlasse geplant. 

Unabhängig von dem neuen Erlass sei ein Abschuss von Wölfen auch bisher bereits unter anderen Voraussetzungen möglich gewesen. Im vergangenen Jahr seien in Zschornewitz (Landkreis Wittenberg) zwei junge Wölfe getötet worden, die sich an menschliche Nahrungsquellen gewöhnt hätten. Man dürfe nicht dabei vergessen: "Wir haben es mit einer streng geschützten Art zu tun."